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Alle
an der Auktion verkauften Obiekte kann man sich im Auktionhaus so wie in
der Ausstellung vor der Auktion besichtigen
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Es wird vom
Auktionhaus vorgeschlagen, sich diese Möglichkeit auszunutzen, alle
Obiekte zu besichtigen und sich mit ihrer Beschreibung und dem
Tatbestand vertraut zu machen
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Im Katalog stehen
Aufrufspreise. Der Auktioner kann, jeweils nach Interesse, die Auktion
eines konkreten Obiekts von einem Tiefstpreis oder Oberpreis konkretes
Obiekt eröffnen
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Der Kunde kann
in der Auktion teilnehmen, wenn er die Rückkaution
einzahlt
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Die
Kautioneinzahlung in der Höhe von 1.000 z³ berechtigt, die
Einkäufe im Wert von 10.000 z³ abzuwickeln. Die Kunden, die über
diesen Preis versteigern möchten, sollten die Rückkaution im Wert
von 10 % geplanter Aufwendung einzahlen. Zum Beispiel, bei
Obiekten mit Aufrufpreisen von 20.000 z³ wird der Kunde zu einer
Versteigerungsteilnahme zugelassen, nachdem er die Kaution in der
Höhe min. 2.000 z³ eingezahlt habe
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Der
Kunde, der das Wadium eingezahlt hatte, bekomt eine
Identifikationsnumer. Alle persönlichen Daten bleiben nur zur
Auktionshauskenntnis. Wenn der Kunde eine Identifikationsnummer
erteilt bekommt, is er automatisch mit der Ankauf- und
Verkaufbedingungen des Auktionshauses Agra art.
einverstanden
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Die
Kunden, die Anonymität behalten möchten, können nach der
Abstimmung des Auktionshauses telephonisch an der Auktion
teilnehmen oder die Versteigerung in ihrem Namen dem
Auktionshaus anvertrauen
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Die
Kunden, die noch niemals beim Auktionshaus erworben haben,
und möchten eine ernste Transaktion durchführen, werden um
vorherigen Kontakt mit dem Auktionshausbüro gebeten, um die
Bedingungen der Zahlung abzumachen
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Die
Versteigerung wird von den Auktioner gefuhrt, der die
Erhöhungen in der Versteigerung bestimmt, entscheidet uber
alle Streitfragen und zeigt d.h. bezeichnet den
Ersteigerer eines Obiekts
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Die
Ernennung des Ersteigerers des Obiekts erfolgt nach
einem Vertragsabschluß auf den
in der Ankauf- und Verkaufbedingungendes Auktionshauses
Agra art gegebenen Bedingungen und für den Kaufpreis,
der während der Versteigerung von dem Auktioner
ersteigert worden
ist.
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Gleich
nach der Beendung der Versteigerung wird der Käufer
verpflichtet eine schriftliche Form des
abgeschlossenen Vertrags zu verfassen sowie eine
Anzahlung im Wert vom 10 % des Preises vom gekauften
Obiekt einzuzahlen. Das Eigentumsrecht des gekauften
Obiekts übergeht an den Ersteigerer, nachdem der ganze
Betrag für das Obiekt entrichtet worden
ist.
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Zum
versteigerten Preis wird eine Manipulationsgebühr
(15% des Preises des gekauften Obiekts) zugezählt
(gemäß den
Ordnungsänderungen der Vat-Steuer-Gesetze). Der Erwerber ist
verpflichtet, alle Beträge für die gekauften Obiekte
in der Frist von 7 Tagen ab dem Auktionstag
einzuzahlen. Falls die Transaktion eine bargeldlose
Zahlung ist, werden alle Bankspesen von dem
Ersteigerer
entrichtet.
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Der
Ersteigerer wird verpflichtet, alle Zahlungen
zuständig dem Vertrag, das
heißt die Steuer und
andere öffentlich-rechtliche Gebühren zu
entrichten.
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Hält
sich der Erwerber an die vertraglichen
Vereinbarungen nicht, wird das Auktionhaus
berechtigt, die vereinbarten Vertrage zu brechen
und die Kaution und die Anzahlung als
Vertragssanktion zu behalten.
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Das
Auktionhaus erhält sich das Recht auf ein
gerichtliches Verfahren bezüglich der
Vertragsverwirklichung und der Belastung des
Erwerber mit allen sich aus diesem Titel
ergebenden Kosten.
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Der
Empfang der gekauften Obiekte erfolgt im
Sitz des Auktionhaus. Auf Wunsch des
Erwerber kann das Obiekt an die angegebene
Adresse von dem Auktionhaus geschickt
werden, wobei alle Versandt-, Verpackungs-,
Versicherungskosten von dem Erwerber entgelt
werden.
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Im
Moment, wenn das Objekt den Sitz von
Auktionhaus verläßt oder
beim Postamt-
Transportfirma
abgesandt wird, wird das Auktionhaus jeder
Verantwortlichkeit frei
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Der
Erwerber hat das Recht, vom Vertrag in
10 Tagen von dem Empfang gekauften
Obiekte zurückzutreten, wenn die im
Katalog gegebene Beschreibung nicht
genauso ihnen Tatbestand entspricht, was
zuverläßig
begutachtet werden sollte
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Die
Vertragsrücktritt wird rechtskräftig,
wenn das Obiekt von dem Erwerber dem
Auktionhaus gleichzeitig ausgehändigt
wird .
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Das Auktionhaus
übernimmt auf die Rechnung des Inhabers den Verkauf der Obiekte, die nicht
vom Gericht- Ober- Erschieß- undFinanzverfahren erfaßt worden sind. Die
Obiekten mussen auch frei von Beschlagnahme, Verpfändung und jeglichen
Rechte oder Begrenzungen für Dritte sind
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Der Inhaber
wird vom Auktionhaus verwerfen.
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Auktionhaussichert
dem Inhaber eine fachmänische Abschäzung des angebotenen Obiekts. Es
besteckt eine Möglichkeit eine Vorabschätzung im Sitz des Inhabers
durch zu führen oder das Obiekt von dem Inhabersitz Agra Art.
zutransportieren
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Der Ersatzpreis
wird für das in die Auktion aufgenommene Obiekt von dem Auktionhaus
mit dem Inhaber festgestellt. Unter diesem Preis darf der Verkauf
nicht erfolgen. Der Ersatzpreis bleibt zur exklusiven Kentnis des
Inhabers und des Auktionhaus
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Die
Versicherungskosten des Obiekts werden von dem Auktionhaus ab dem
Zeitpunkt von der Obiektaufnahme bis zu desem Empfang vom Erwerber
oder Inhaber verglichen
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Die
Katalogbeschreibung so wie die Werbung für das zum Verkauf
anvertraute Obiekt werden durch das Auktionhaus
gesichert
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Der
Inhaber bekommt für das verkaufte Obiekt einen ersteigertrn
Betrag minus die Provision des Auktionhauses. Sollte der
erstiegerte Betrag im Fremdvährung bestehen, wird die Endsume
nach dem laufenden Kurs eines gegebenen Tages
berechnet
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Der
Betrag für das verkaufte Obiekt wird nach 14 Tagen ab dem
Auktionstag ausgezahlt, nicht früher jedoch als daß der
Erwerber den ganzen Betrag entrichtet