Dom Aukcyjny Agra-Art - dzie³a sztuki i antyki   
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN des Auktionhauses Agra-Art


Bitte, richten Sie alle Ihre Rückfragen an: Ania Jozwik, +48 22 745 10 25, agra@agraart.pl


1. Auktionhaus garantiert die Übereinstimmung der im Katalog beschriebenen Obiekte mit ihrem Tatbestand

2. Die während der Auktion angemeldeten Erklärungen und Korrekturen ergänzen das Katalog

3. Auktionhaus erhält das Recht auf das Ruckzug der Obiekte aus der Auktion ohne den Grund anzugeben und trägt dafür keine Verantwortlichkeit. Auktionhaus verwährt sich das Recht, eine Teilnahme an der Auktion ohne Angabe vom Grund zu verweigern

4. Auktionhaus trägt keine Verantwortlichkeit für versteckte physische und rechtliche Mängel der Obiekte. Alle Reklamationen werden gemäß dem polnischen Recht erfolgen


Erwerbsbedingungen


  1. Alle an der Auktion verkauften Obiekte kann man sich im Auktionhaus so wie in der Ausstellung vor der Auktion besichtigen

  2. Es wird vom Auktionhaus vorgeschlagen, sich diese Möglichkeit auszunutzen, alle Obiekte zu besichtigen und sich mit ihrer Beschreibung und dem Tatbestand vertraut zu machen

  3. Im Katalog stehen Aufrufspreise. Der Auktioner kann, jeweils nach Interesse, die Auktion eines konkreten Obiekts von einem Tiefstpreis oder Oberpreis konkretes Obiekt eröffnen

  4. Der Kunde kann in der Auktion teilnehmen, wenn er die Rückkaution einzahlt

  5. Die Kautioneinzahlung in der Höhe von 1.000 z³ berechtigt, die Einkäufe im Wert von 10.000 z³ abzuwickeln. Die Kunden, die über diesen Preis versteigern möchten, sollten die Rückkaution im Wert von 10 % geplanter Aufwendung einzahlen. Zum Beispiel, bei Obiekten mit Aufrufpreisen von 20.000 z³ wird der Kunde zu einer Versteigerungsteilnahme zugelassen, nachdem er die Kaution in der Höhe min. 2.000 z³ eingezahlt habe

  6. Der Kunde, der das Wadium eingezahlt hatte, bekomt eine Identifikationsnumer. Alle persönlichen Daten bleiben nur zur Auktionshauskenntnis. Wenn der Kunde eine Identifikationsnummer erteilt bekommt, is er automatisch mit der Ankauf- und Verkaufbedingungen des Auktionshauses Agra art. einverstanden

  7. Die Kunden, die Anonymität behalten möchten, können nach der Abstimmung des Auktionshauses telephonisch an der Auktion teilnehmen oder die Versteigerung in ihrem Namen dem Auktionshaus anvertrauen

  8. Die Kunden, die noch niemals beim Auktionshaus erworben haben, und möchten eine ernste Transaktion durchführen, werden um vorherigen Kontakt mit dem Auktionshausbüro gebeten, um die Bedingungen der Zahlung abzumachen

  9. Die Versteigerung wird von den Auktioner gefuhrt, der die Erhöhungen in der Versteigerung bestimmt, entscheidet uber alle Streitfragen und zeigt d.h. bezeichnet den Ersteigerer eines Obiekts

  10. Die Ernennung des Ersteigerers des Obiekts erfolgt nach einem Vertragsabschluß auf den in der Ankauf- und Verkaufbedingungendes Auktionshauses Agra art gegebenen Bedingungen und für den Kaufpreis, der während der Versteigerung von dem Auktioner ersteigert worden ist.

  11. Gleich nach der Beendung der Versteigerung wird der Käufer verpflichtet eine schriftliche Form des abgeschlossenen Vertrags zu verfassen sowie eine Anzahlung im Wert vom 10 % des Preises vom gekauften Obiekt einzuzahlen. Das Eigentumsrecht des gekauften Obiekts übergeht an den Ersteigerer, nachdem der ganze Betrag für das Obiekt entrichtet worden ist.

  12. Zum versteigerten Preis wird eine Manipulationsgebühr (15% des Preises des gekauften Obiekts) zugezählt (gemäß den Ordnungsänderungen der Vat-Steuer-Gesetze). Der Erwerber ist verpflichtet, alle Beträge für die gekauften Obiekte in der Frist von 7 Tagen ab dem Auktionstag einzuzahlen. Falls die Transaktion eine bargeldlose Zahlung ist, werden alle Bankspesen von dem Ersteigerer entrichtet.

  13. Der Ersteigerer wird verpflichtet, alle Zahlungen zuständig dem Vertrag, das heißt die Steuer und andere öffentlich-rechtliche Gebühren zu entrichten.

  14. Hält sich der Erwerber an die vertraglichen Vereinbarungen nicht, wird das Auktionhaus berechtigt, die vereinbarten Vertrage zu brechen und die Kaution und die Anzahlung als Vertragssanktion zu behalten.

  15. Das Auktionhaus erhält sich das Recht auf ein gerichtliches Verfahren bezüglich der Vertragsverwirklichung und der Belastung des Erwerber mit allen sich aus diesem Titel ergebenden Kosten.

  16. Der Empfang der gekauften Obiekte erfolgt im Sitz des Auktionhaus. Auf Wunsch des Erwerber kann das Obiekt an die angegebene Adresse von dem Auktionhaus geschickt werden, wobei alle Versandt-, Verpackungs-, Versicherungskosten von dem Erwerber entgelt werden.

  17. Im Moment, wenn das Objekt den Sitz von Auktionhaus verläßt oder beim Postamt- Transportfirma abgesandt wird, wird das Auktionhaus jeder Verantwortlichkeit frei

  18. Der Erwerber hat das Recht, vom Vertrag in 10 Tagen von dem Empfang gekauften Obiekte zurückzutreten, wenn die im Katalog gegebene Beschreibung nicht genauso ihnen Tatbestand entspricht, was zuverläßig begutachtet werden sollte

  19. Die Vertragsrücktritt wird rechtskräftig, wenn das Obiekt von dem Erwerber dem Auktionhaus gleichzeitig ausgehändigt wird .




Verkaufbedingungen


  1. Das Auktionhaus übernimmt auf die Rechnung des Inhabers den Verkauf der Obiekte, die nicht vom Gericht- Ober- Erschieß- undFinanzverfahren erfaßt worden sind. Die Obiekten mussen auch frei von Beschlagnahme, Verpfändung und jeglichen Rechte oder Begrenzungen für Dritte sind

  2. Der Inhaber wird vom Auktionhaus verwerfen.

  3. Auktionhaussichert dem Inhaber eine fachmänische Abschäzung des angebotenen Obiekts. Es besteckt eine Möglichkeit eine Vorabschätzung im Sitz des Inhabers durch zu führen oder das Obiekt von dem Inhabersitz Agra Art. zutransportieren

  4. Der Ersatzpreis wird für das in die Auktion aufgenommene Obiekt von dem Auktionhaus mit dem Inhaber festgestellt. Unter diesem Preis darf der Verkauf nicht erfolgen. Der Ersatzpreis bleibt zur exklusiven Kentnis des Inhabers und des Auktionhaus

  5. Die Versicherungskosten des Obiekts werden von dem Auktionhaus ab dem Zeitpunkt von der Obiektaufnahme bis zu desem Empfang vom Erwerber oder Inhaber verglichen

  6. Die Katalogbeschreibung so wie die Werbung für das zum Verkauf anvertraute Obiekt werden durch das Auktionhaus gesichert

  7. Der Inhaber bekommt für das verkaufte Obiekt einen ersteigertrn Betrag minus die Provision des Auktionhauses. Sollte der erstiegerte Betrag im Fremdvährung bestehen, wird die Endsume nach dem laufenden Kurs eines gegebenen Tages berechnet

  8. Der Betrag für das verkaufte Obiekt wird nach 14 Tagen ab dem Auktionstag ausgezahlt, nicht früher jedoch als daß der Erwerber den ganzen Betrag entrichtet








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